In einer Rede zur Konferenz „60 Jahre Grundgesetz – offen für eine neue Soziale Idee“, legt die stellvertretende Berliner Landesvorsitzende der Partei, das FDS-Mitglied Halina Wawzyniak ihre Vorstellungen einer „sozialistischen“ Verfassung dar.
Ihrer Ansicht nach, soll das Grundgesetz eher die Möglichkeit bieten, den „demokratischen Sozialismus“ einzuführen als jede Verfassung der DDR. Klingt nach einem weiteren Kreuzzug gegen die DDR? Ja, aber nicht nur. Auch ein unerschütterliches Bekenntnis zum bürgerlichen Staat hat Frau Wawzyniak mit dieser Rede abgelegt. Doch schauen wir uns ihre Thesen einmal genauer an:
Ihre Rede mit zahlreichen allgemeinen Feststellungen an, darunter auch: Die Linke bezieht sich positiv auf das Grundgesetzt. Danach rezitiert sie die Argumente der Gegner der Partei:
Dies wird an der einen oder anderen Stelle sicherlich Verwunderung auslösen. „Ausgerechnet die beziehen sich auf das Grundgesetz?“ Es wird der Verweis darauf kommen, dass eine der Vorgängerparteien – die SED- aus der DDR kommt und mit Sicherheit dort nicht nur ein Rädchen im Getriebe war, sondern die Staatspartei, die einen Staat gelenkt hat. Ausgerechnet die also wollen sich auf das Grundgesetz beziehen, es sogar noch weiterentwickeln und präzisieren? Die haben doch nun aber gar nichts aus der Vergangenheit gelernt.
So oder so ähnlich sind die Vorwürfe, die mal mehr oder weniger durch die politische und mediale Landschaft schwappen.
Danach kommen einige sehr wahre Worte:
Diejenigen, die den Vorwurf der „Ewiggestrigen“ an DIE LINKE gern und stereotyp wiederholen, halten das Grundgesetz für unveränderlich, für das non plus ultra. Nachdem es jahrelang von den bundesdeutschen Alt-Parteien von CDU/CSU über FDP und SPD bis hin zu den Grünen geschleift und geschunden wurde, sehen diese heute nur kosmetischen Änderungsbedarf.
Frau Wawzyniak erklärt hier weiter, dass das Grundgesetz kein Dogma sein kann. Sie führt aus, dass soziale Rechte ausgebaut werden müssen, dass die herrschenden Kreise in der BRD sich vehement gegen eine soziale Erneuerung des Grundgesetzes gewehrt haben, dass seit 1949 viel schlechtes und reaktionäres ins Grundgesetz „eingeändert“ wurde (z.B. die Notstandsgesetze, die Bundeswehr, etc.).
Das ist zwar alles gut und richtig, offenbart uns aber noch nicht wirklich, wes Geistes Kind Frau Wawyniak nun ist.
Fast möchte man schon versöhnlich aufatmen, den Gedanken wagen „Ach, die vom FDS sind ja doch gar nicht so schlimm“, da wird gleich der Antikommunismus-Hammer hervorgeholt. In Rührseliger Weise berichtet Frau Wawzyniak von einer katholischen Freundin in der DDR die nicht studieren durfte, und wie sie selbst „völlig unkritisch“ beim Fackelzug der FDJ zum 40. Jahrestag der DDR mitlief. Endlich kommt sie zur Sache:
1989 steht für Aufbruch und gelebte Demokratie. 1989 war das Jahr des berechtigten Endes eines erstarrten Systems, welches an seinen eigenen Widersprüchen zusammenbrach.
Hier stellt sich die Frage, wo in jener Konterrevolution ein Akt gelebter Demokratie sein soll. Ist es gelebte Demokratie, wenn eine politisierte Minderheit, welche von imperialistischer Propaganda und der erwartungsfrohen Haltung auf den kommenden Konsumrausch erfüllt, sich die Lethargie der SED zu nutze machte und dem BRD-Kapital so Morgenluft wie seit 1953 nicht mehr bescherte?
Das ist kein Akt der Demokratie, das ist ein Akt der Minderheit gegen die objektiven Interessen der Mehrheit, ein Akt der Restauration des Kapitalismus, der Revision der Ergebnisse des Zweiten Weltkrieges.
Richtig ist zu sagen, gegen die objektiven Interessen. Denn die subjektiven Interessen lagen leider auch bei der Mehrheit eher in der D-Mark denn im Sozialsystem der DDR. Hier hat die sozialistische Erziehung ganz einfach versagt.
Dass dieser Staat von der Landkarte verschwand, ist nun mal eine Tatsache. Über deren moralische Berechtigung zu streiten, bleibt allerdings mehr als Unsinnig.
Nun, im folgenden Beschwert sich Frau Wawzyniak in naiver Manier darüber, dass man in der BRD ja keine neue Verfassung wollte und überhaupt keiner etwas am Staatssystem der BRD ändern wollte. Welch Überraschung! Die allermeisten fortschrittlichen Errungenschaften der BRD waren ohnehin nur der Existenz des sozialistischen Weltsystems und dem sich daraus ergebenden sozialen Zugzwangs des Kapitalismus geschuldet. Wen überrascht es da, dass nach dem vorläufigen Triumph des Kapitalismus in Europa, von den herrschenden Klassen keine Notwendigkeit für sozialen Fortschritt mehr erkannt wird. Über diese Tatsache, entrüstet sich Frau Wawzyniak in den kommenden Abschnitten. Erst ein wenig später, wird es wieder konkreter:
Und diese Verfassungen der DDR waren eines garantiert nicht – Verfassungen eines Rechtsstaates.
Anschließend erteilt Frau Wawzyniak eine klare Absage an jede sozialistische Verfassung. Ohne sich ausschließlich auf die DDR zu beziehen, macht sie also unmissverständlich klar, dass es „solche Verfassungen“ mit „uns“ (gemeint ist hier die Partei Die Linke) „nicht mehr geben wird“.
Richtig abenteuerlich wird allerdings erst ihre Argumentation, in der sie darlegt, weshalb die Verfassung der DDR denn so eine „böse Verfassung“ sei:
Da ist die Festschreibung der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei (Artikel 1)
Als „Sozialistin“ müsste Frau Wawzyniak eigentlich nichts gegen die Führung der Arbeiterklasse haben, die nach Marx schließlich die fortschrittlichste Klasse in der kapitalistischen Gesellschaft ist – und die gleichzeitig als einzige imstande (nach Lenin im Bunde mit der Bauernschaft) die politische Macht zu erringen.
Dass einer solchen Klassenpartei, die als „bewußter und organisierter Vortrupp und höchste Form der Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 7. Auflage, Dietz Verlag, Berlin 1988) bezeichnet werden kann, eine Führungsrolle eingeräumt wird, versteht sich nach den Prinzipien des sozialistischen Staatswesens von selbst. Der Staatsaufbau des des sozialistischen Staates unterscheidet sich daher grundlegend vom bürgerlichen. Politische Macht wird nicht nur durch Wahlen, sondern vor allem auch durch partizipative Methoden in den Basisgruppen und durch die Leitung der Betriebe durch die Werktätigen ermöglicht. Das Unterfangen, einen sozialistischen Staat mit dem System des bürgerlichen Parlamentarismus zu vergleichen, ist deshalb von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Dass die DDR in ihrer praktischen Ausprägung demokratische Defizite hatte steht außer Frage. Jedoch allein gegen die Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei in der Verfassung, spricht aus sozialistischer Sicht absolut nichts.
[...] da ist die Formulierung der „sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit (Artikel 19)
Nun wo wir jetzt etwas weiter ins Detail geraten, wäre es hilfreich zu wissen, von welcher Verfassung der DDR Frau Wawzyniak genau redet. Wir beziehen uns im folgenden auf die Verfassung der DDR vom 6. April 1968.
Zur Sache: Es ist doch eigentlich keine Erwähnung wert, dass eine neue Gesellschaftsform auch neue Gesetze erfordert. Ebenso wie in der Sklavenhaltergesellschaft die Sklavenarbeit legalisiert war, im Kapitalismus das Recht auf Privatbesitz an Produktionsmitteln zur Gesetzlichkeit gehört, so gehört beispielsweise das Recht auf Arbeit zur sozialistischen Gesetzlichkeit. Was Frau Wawzyniak allerdings gegen Rechtssicherheit hat, erscheint uns schleierhaft. Übrigens hat Frau Wawzyniak in betreffendem Artikel 19 eine sehr wichtige Stelle (bewusst?) nicht genannt: „Die Deutsche Demokratische Republik garantiert allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechts und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung.“ Auch das bedeutet sozialistische Gesetzlichkeit: Teilnahme an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft.
[...] die Tatsache, dass die Volkskammer über die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften mit der Verfassung entschied (Art. 89)
Nun, in der Form von 1968 kommt in betreffendem Verfassungsartikel nicht einmal das Wort „Volkskammer“ vor. Die ersten zwei Absätze handeln von der Veröffentlichung von Gesetzen im Gesetzblatt und Absatz drei sagt, „Rechtsvorschriften dürfen der Verfassung nicht widersprechen. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften des Ministerrates und anderer staatlicher Organe entscheidet der Staatsrat.“
Erst in der Fassung von 1973 steht in betreffendem Text tatsächlich, dass darüber die Volkskammer entscheidet.
Die Volkskammer, als eine nicht mit dem bürgerlichen Parlament zu vergleichende Institution, hatte in der DDR eben dieses Befugnis. Wo aber liegt hier das Problem, wenn einem imperativen Mandat gewählte Abgeordnete über diese Befugnis verfügen?
[...] und das Fehlen einer Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Hier ist wieder auf die Unvergleichbarkeit zwischen dem sozialistischen und dem kapitalistischen Staatswesen hinzuweisen: In einem Staat, in der auch die Verwaltung durch die Arbeiterklasse kontrolliert wird (siehe dazu demokratischer Zentralismus) – scheint so eine Gerichtsbarkeit nicht notwendig.
Und was ist eine Verfassung wert, nach der man seine Meinung frei und öffentlich „den Grundsätzen dieser Verfassung nach“ (Artikel 27) äußern darf, wenn gleichzeitig die Führung der marxistisch-leninistischen Partei festgeschrieben ist?
Nun wo liegt das Problem? Als Verkörperung der organisierten Arbeiterklasse hat die marxistisch-leninistische Partei den Interessen selbiger zu dienen. Die einzigen die darunter zu leiden haben, ist immer eine kleine Minderheit, die Ausbeuterklasse. Die Frage ist also nicht was nutzt.. sondern wem nutzt. Zudem ist dieses Grundaxiom, die Anerkennung der Verfassung, von wohl jedem Staat dem Bürger abverlangt.
Das war alles, was Frau Wawzyniak zur Verfassung der DDR zu sagen wusste. Kein Wort davon, dass „der Mensch im Mittelpunkt der Bemühungen der Gesellschaft“ steht (Artikel 2), dass die „Ausbeutung des Menschen durch den Menschen für immer beseitigt“ (Artikel 2, Abs. 3), kein Wort vom gesellschaftlichen Eigentum an Produktionsmitteln (Artikel 9), vom Volkseigentum der Infrastruktur (Artikel 12), vom Schutz vor Ausbeutung und Unterdrückung (Artikel 19, Abs. 3).
Selbst so elementare und charakteristische Dinge in der DDR-Verfassung, wie das Recht auf Arbeit (Artikel 24), das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Artikel 24), das Recht auf Freizeit (Artikel 34), das Recht auf Wohnraum (Artikel 37) und von der demokratischen Mitwirkung in den Betrieben (Artikel 42) werden in Frau Wawzyniaks Rede weder gewürdigt noch erwähnt.
Alles Dinge, die im Grundgesetz so nicht vorhanden sind. Und da meint Frau Wawzyniak doch ernsthaft „Das Grundgesetz hingegen lässt alle Möglichkeiten für einen demokratischen Sozialismus offen.“
Doch das Grundgesetz ist eine bürgerliche Verfassung für einen bürgerlichen Staat. Von einer solchen Verfassung ausgehend, kann kein Sozialismus ausgestaltet werden. Nicht umsonst ließ Evo Morales in Bolivien über eine komplett neue, sozialistische Verfassung abstimmen. Ebenso handelte Hugo Chávez schon 1999.
In beiden Ländern wurde der Sozialismus kurzfristig auf Grundlage einer bürgerlichen Verfassung aufgebaut, welche sich allerdings schon bald als untauglich erwies. Kein sozialistisches Land der Erde, existierte je lange auf Grundlage einer bürgerlichen Verfassung wie dem Grundgesetz. Eine solche Verfassung kann und soll dem neuen ökonomischen und sozio-politischen Charakter des Sozialismus, in dem die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt ist, nicht gerecht werden. Deshalb muss hier die Frage erlaubt sein, was für einen Sozialismus Frau Wawzyniak eigentlich anstrebt.
Nachfolgende Bemerkung lässt in diesem Kontext nachdenklich Stimmen:
[...] denn demokratischen Sozialismus hat es noch nicht gegeben.
Damit spricht Frau Wawzyniak in einem Halbsatz jeder sozialistischen Bewegung, jedem sozialistischen Land, das Vorhandensein einer Volksherrschaft ab und schiebt alle sozialistischen Länder, auch so leuchtende Beispiele wie die Republik Kuba, per se in die Ecke der Diktatur. Doch vielleicht hat es diesen sagenumwobenen demokratischen Sozialismus wirklich noch nie gegeben. So lässt
Das Grundgesetz hingegen [...] alle Möglichkeiten für einen demokratischen Sozialismus offen.
Wir halten fest: Wawzyniak strebt also doch eine Gesellschaft im Rahmen der bürgerlichen Verfassung und im Rahmen der bürgerlichen Staatsideologie an. Ausgehend von diesem Grundaxiom, funktioniert eine solche Gesellschaft in den selben Spielregeln, wie sie die Kapitalisten diktieren. Sie entbehrt sich damit einem grundlegend neuen Charakter und bleibt auf dem Boden des schon dagewesenen: Der „sozialen Marktwirtschaft“.
Was das allerdings mit Sozialismus zu tun haben soll, ist in der Tat die Frage.
April 23, 2009 um 5:53 |
[...] auch hier hat scheinbar jemand das sozialistische Staatswesen nicht verstanden. Wie bereits erklärt beruht der sozialistische Staat auf vollkommen anderen Gesetzmäßigkeiten als der bürgerliche. [...]